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Abmahnungen


Immer oefter kommt es zu Abmahnungen durch Dritte, Abmahnvereine, Konsumentenschutzvereine aber auch durch Urheber, Verlage und auch durch Konkurrenten.

Abmahnungen bedeuten, dass gegen die Abgabe einer Unterlassungserklaerung und Bezahlung der Anwaltskosten von Seiten des Intervenienten auf weitere rechtliche Schritte verzichtet wird.
Nur die Anwaltskosten fuer eine Abmahnung erreichen schnell EURO 1'000,-- und weit darueber, je nachdem welche Rechte verletzt wurden und wie hoch diese bewertet werden. Falls keine Unterlassungerklaerung abgegeben wird, kommen auch noch die Kosten fuer ein Gerichtsverfahren und moeglicherweise sogar ein Strafverfahren hinzu.

Abmahnungen treffen zB Personen und Unternehmen, die (Beispiele)

  • urheberrechtlich geschuetzte Werke aus dem Internet ohne Lizenz herunterladen (zB Musik, Bilder, Spiele, Stadtplaene, Anfahrtsplaene, html-Seiten etc.) oder zum Kauf / Tausch anbieten,

  • auf den Geschaeftsangaben im Internet, Prospekten, Briefpapier unrichtige oder unvollstaendige Angaben machen,

  • unzulaessige Werbemassnahmen setzen oder den Konkurrenten behindern,

  • fremde Leistungen oder Rechte (zB Logos) ausnutzen oder Namensrechte missachten,

  • Domainnamen registrieren lassen und dadurch in fremde (Namens- oder Marken-)Rechte eingreifen,

  • Spiraltreppe
  • als gewerbliche Anbieter kein Impressum auf den eigenen Webseiten zur Verfuegung stellen,

  • als gewerbliche Anbieter keine Belehrung uber das Widerrufsrecht anfuehren oder intransparente Preisangaben in Online-Shops verwenden,

  • als gewerbliche Anbieter keine AGB anfuehren, obwohl sie solche verwenden oder darin unzulaessige Klauseln den Konsumenten benachteiligen,

  • Links auf Webseiten mit rechtswidrigen Inhalte legen oder setzen lassen oder solche Angebote oder Produkte bewerben,

  • uam.

Abmahnungen sorgen dafuer, dass von allen Rechtsunterworfenen grundsaetzlich die selben Bedingungen eingehalten werden, ohne dass dadurch die Gerichte bemueht werden muessen (Entlastungseffekt fuer die Gerichte).


Paragraph

Sind Sie von einer Abmahnung betroffen, bitte hier klicken.

Sie wollen eine Abmahnung verhindern und ihre Geschaeftspapiere, Prospekte, den Internetauftritt etc ueberpruefen lassen, bitte hier klicken.

Sie wissen oder haben den begruendeten Verdacht, dass jemand ihre Rechte missbraucht oder den freien marktwirtschaftlichen Wettbewerb stoert, bitte hier klicken.



Urteil des BGH (I ZR 133/04 vom 27.01.2007):

Das nicht genehmigte Fotografieren in Geschaeftsraeumen des Mitbewerbers zum Nachweis eines Wettbewerbsverstosses ist zulaessig, wenn ein ueberwiegendes Interesse des Geschaeftsinhabers an einer Vermeidung einer moeglichen Betriebsstoerung nicht besteht



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First Upload: 31.07.2007
Last Update: 09.01.2012

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