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Rechtsanwaltskanzlei | Sachverstaendingenbuero | Litigation-PR | Dr. Anton Schaefer

Inkasso


Inkasso ist Vertrauenssache.

Erfolgreiches Inkasso ist vor allem Überwachung und Präsenz.

Exemplarische Vorgehensweise nach einem Inkassovorschlag an uns:
Cash-Card
Uebersendung von aussagekraefigen Unterlagen

  • Kontaktdaten in Ihrem Unternehmen (Ansprechpartner mit Komminkationsnummern etc, Kontodaten für die Zahlung)

  • Kontaktdaten des Schuldners (Anschrift, Geburtsdatum, Kommunikationsdaten, Arbeitgeber etc)

  • Vermögensstand des Schuldners (hat er Liegenschaften, Fahrzeuge etc.?)

  • Produktbeschreibungen,

  • Rechnungen,

  • Mahnungen,

  • Erinnerungen,

  • E-Mails,

  • andere Korrespondenz,

  • Telefonnotizen,

  • Aktennotizen,

  • Lieferscheine,

  • Aufstellung der offenen Forderungen (falls meherer bestehen)

in der Regel in Kopie oder elektronisch gescannte Vorlagen als *.pdf, *.gif, *.jpg *.png oder als elektronische Text-Datei (zB *.doc, *.txt etc.)

Erfolgsbeurteilung, Vorschlag der weiteren Vorgehensweise und Kostenschaetzung durch uns,

Auftragserteilung durch den Kunden, Zusendung der Vollmacht (Vollmachtformular)

1. Schritt: Der Schuldner nach Erhalt der Unterlagen zunächst noch einmal aussergerichtlich gemahnt und ihm unsere Kosten berechnet und eine Zahlungsfrist gesetzt. Bei Bedarf wird ihm Ratenzahlungen angeboten (ausdrückliche Zustimmung des Auftraggaebers erforderlich).
Weitere anwaltliche Mahnungen auf Ihren besonderen Wunsch, ansonsten empfehlen wir in der Regel keinen zu umfassenden Schriftverkehr. Dabei ist jedoch jeder Einzelfall genau zu beurteilen.
2. Schritt Telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, auf um ihn zur Zahlung zu bewegen.

3. Schritt Einholung von Auskünften über den Schuldner bei einschlägigen Datenbanken.

4. Schritt Erfolgt keine Reaktion des Schuldners , wird, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, schnell und konsequent das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet oder Klage erhoben.
Kostenvorschuss: Je nach Art und Umfang der Forderung werden die Kosten von uns verauslagt. Die erhaltenen Zahlungen werden sofort abgerechnet und weitergeleitet. Ueber jeden Verfahrensschritt wird der Auftraggeber nochmals und vorab informiert.
10 Cent
Wird ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, muss ein Kostenvorschuss vom Auftraggeber erlegt werden.

5. Schritt: gerichtliches Verfahren bis zur Vollstreckung

6. Schritt: Zwangsvollstreckung (Exekution in Liechtenstein und Österreich, Schuldbetreibung in der Schweiz): Sobald die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden kann, werden wir die notwendigen Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen.
Falls eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich und sinnvoll istverhandeln wir nochmals mit dem Schuldner. Der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung wird vorher jeweils mit dem Auftraggeber abgestimmt. Bitte beachten Sie, dass der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung sehr vorteilhaft sein kann (z.B. Anerkenntnis der Zahlungsverpflichtung, die dann nicht mehr bestritten werden kann, usw.).
Die Ratenzahlungen werden überwacht, der Schuldner wird bei Verzug jeweils direkt kontaktiert.
In einem anhängigen Insolvenzverfahren werden wir die offene Forderung anmelden und den weiteren Verfahrensablauf überwachen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung Kontaktformular.



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First Upload: 31.07.2007
Last Update: 09.01.2012

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©Text: Dr. Anton Schaefer
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